Formalitäten
Jede Reisevorbereitung, sowohl in Frankreich als auch im Ausland, erfordert eine besondere Organisation. Air Corsica gibt Ihnen einige Tipps, um sich besser in den verschiedenen zu erledigenden Formalitäten zurechtzufinden und Ihre Reise optimal vorzubereiten.
Reisedokumente
Welche Dokumente muss ich vorlegen, um mit dem Flugzeug zu fliegen ?
Vor dem Abflug muss jeder Passagier sicherstellen, dass er über gültige Reisedokumente verfügt, die den Bestimmungen von Air Corsica, den Einwanderungsbehörden und den Behörden der Länder, in die er reist, entsprechen.
Wir empfehlen daher, die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres/Ziels oder Umsteigepunkts zu überprüfen. Alle Passagiere, einschließlich Babys und Minderjährige, müssen mit gültigen Reisedokumenten reisen.
Die einzigen von Air Corsica akzeptierten Reisedokumente sind:
Ein gültiger Personalausweis (CNI), ausgestellt von einer EU-Regierung oder einem Unterzeichnerstaat des Schengen-Abkommens. Die betreffenden Länder sind: Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, die Niederlande, Polen, Portugal, die Tschechische Republik, die Slowakei, Rumänien, Slowenien, Schweden und die Schweiz.
Für das Vereinigte Königreich, das nicht Teil des Schengen-Raums ist, muss der Reisende im Besitz eines gültigen Reisepasses oder eines gültigen Personalausweises sein. Um reibungslos nach London und ins Vereinigte Königreich zu reisen, folgen Sie bitte den Reisehinweisen des französischen Außenministeriums: www.diplomatie.gouv.fr
Für Belgien müssen seit dem 1. August 2020 alle Passagiere, die nach Belgien fliegen, vorab ein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen, unabhängig von ihrer Herkunft und Nationalität, und es beim Boarding vorlegen. Andernfalls oder bei falschen oder unvollständigen Angaben kann ihnen der Zugang zum belgischen Territorium verweigert werden und eine Geldstrafe durch die belgischen Behörden verhängt werden. Das PLF ist in elektronischer Form auf der dafür vorgesehenen Website verfügbar. Die Nutzung des elektronischen Formulars wird obligatorisch. Nur Personen, die technisch nicht in der Lage sind, das elektronische Formular auszufüllen, dürfen weiterhin das Papierformular verwenden.
Ein französischer oder europäischer Führerschein, jedoch nur für Flüge innerhalb Frankreichs und wenn das Foto übereinstimmt.
Ein gültiger Aufenthaltstitel, jedoch nur für Flüge innerhalb Frankreichs.
Ein gültiger Reisepass.
Ein Visum, falls erforderlich.
Es liegt in der Verantwortung jedes Passagiers, das Ablaufdatum seiner Reisedokumente zu überprüfen und sie gegebenenfalls zu erneuern (unter Berücksichtigung der manchmal langen Bearbeitungszeiten). Andernfalls muss der Passagier alle Geldstrafen, Bußgelder oder Kosten bezahlen, die durch die Nichteinhaltung dieser Anforderung entstehen und die Air Corsica von den Behörden auferlegt werden.
Vorläufige Dokumente, die im Falle einer Anfrage nach einem Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden, sind nicht zulässig. Diese Dokumente enthalten kein Foto.
Information: Seit Januar 2014 ist der französische Personalausweis 15 Jahre lang gültig, statt wie zuvor 10 Jahre. Ausweise, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, haben eine Verlängerung ihrer Gültigkeit um 5 Jahre. Einige Länder (darunter Belgien) erkennen jedoch diese neue Regelung nicht an. Daher empfehlen wir dringend, mit einem gültigen Reisepass zu reisen, um die Einreiseformalitäten und den Aufenthalt im Zielland zu erleichtern.
Achtung: Einige Länder verlangen, dass der Reisepass mehrere Monate über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig ist. Außerdem kann ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket verlangt werden.
Bitte beachten Sie auch, dass einige Länder von den Fluggesellschaften verlangen, einen Teil oder sogar alle Informationen, die sie über ihre Passagiere haben, zu übermitteln. Die erforderlichen Informationen sind die, die in den codierten Bereichen des Reisepasses erscheinen.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, die Website des französischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Internationale Entwicklung zu konsultieren.
Außerdem müssen Passagiere, unabhängig von der Strecke, aufgrund verstärkter Sicherheitsmaßnahmen der Behörden an den Flughäfen ihre Reisedokumente bei der Gepäckaufgabe und beim Boarding vorlegen, um eine Dokumentenkontrolle durchzuführen. Um diesen Vorgang zu beschleunigen, bitten wir Sie, Ihre Dokumente vorzubereiten. Für Flüge nach London empfehlen wir, mindestens 2 Stunden vor dem Boarding einzutreffen, um diese Verpflichtung zu erfüllen.
Minderjährige Reisende
Um mit Air Corsica zu reisen, müssen alle Minderjährigen im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments sein: entweder eines Reisepasses oder eines Personalausweises, je nach Reiseziel.
Egal, ob Ihr Kind allein oder in Ihrer Begleitung reist, empfehlen wir Ihnen, die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Minderjährige bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes oder eines Transitlandes zu überprüfen.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website des französischen Außenministeriums.
Wichtig: Wenn Sie mit Ihrem Kind reisen, es aber nicht denselben Nachnamen trägt wie Sie, führen Sie bitte das Familienbuch oder eine Geburtsurkunde mit, die Ihre Verwandtschaft belegt.
Minderjährige französische Staatsangehörige
Jeder französische minderjährige Reisende muss im Besitz eines Ausweisdokuments sein (Reisepass oder Personalausweis, je nach Reiseziel). Dieses Ausweisdokument muss zwingend auf seinen eigenen Namen ausgestellt sein. Seit dem 26. Juni 2012 darf ein Kind nicht mehr im Reisepass eines seiner Elternteile eingetragen werden.
Achtung: Das "Livret de Famille“ ist kein Ausweisdokument. Es berechtigt den minderjährigen Reisenden daher nicht zum Fliegen, auch nicht auf Inlandsflügen in Frankreich.
Europäische minderjährige Staatsangehörige
Für Reisen innerhalb oder in Länder Europas muss jeder europäische Minderjährige* im Besitz eines persönlichen Ausweisdokuments sein (Reisepass oder Personalausweis, je nach Ziel). Wenn für diese Reisen ein Reisepass erforderlich ist, muss der Minderjährige unbedingt über einen eigenen Reisepass verfügen. Er darf nicht im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein.
Die Pflicht für Minderjährige, ein eigenes Ausweisdokument zu besitzen, gilt für alle europäischen Staatsangehörigen mit Ausnahme von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks.
Ausreisegenehmigung
Seit dem 15. Januar 2017 muss ein in Frankreich ansässiges minderjähriges Kind, das allein oder ohne Begleitung eines Elternteils ins Ausland reist, eine Ausreisegenehmigung (AST) vorlegen. Dabei handelt es sich um ein Formular, das von einem Elternteil (oder gesetzlichen Vertreter) ausgefüllt und unterzeichnet wird. Dem Formular muss eine Kopie des Ausweisdokuments des unterzeichnenden Elternteils beigefügt sein.
Alleinreisende Kinder
Alleinreisende Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren
Kinder unter 18 Jahren, die allein reisen, müssen ihren Personalausweis vorlegen. Dieses Ausweisdokument genügt in Frankreich sowie in einigen EU-Ländern. Alternativ können sie auch ihren eigenen Reisepass vorzeigen.
Für Reisen ins Ausland oder in Überseegebiete benötigen diese Kinder zudem eine Ausreisegenehmigung, die bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnorts ausgestellt werden kann.
Unbegleitete Minderjährige (UM) im Alter von 4 bis 11 Jahren
Ein Minderjähriger, der allein reist, muss in der Lage sein, seine Identität und seine Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Eine Ausreisegenehmigung ist erforderlich.
Ein minderjähriges Kind, das allein in Europa reisen möchte, kann dies unter der Voraussetzung tun, dass es folgende Dokumente vorlegt:
Sein gültiger Personalausweis (nur für Länder der Europäischen Union sowie Island, Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino und den Heiligen Stuhl),,
der sein gültiger Reisepass.
und eine Ausreisegenehmigung.
Erforderliche Passinformationen
In einigen Abflug‑ oder Zielländern können die Behörden während der Buchung oder des Check‑ins bestimmte persönliche Daten abfragen. Diese Informationen ermöglichen es, sowohl die Einreise als auch die Ausreise aus dem betreffenden Land zu prüfen. Diese Regelung gilt auch für Flüge, die über das Vereinigte Königreich führen. Aus diesem Grund ist Air Corsica verpflichtet, vor dem Abflug bestimmte persönliche Daten zu erheben. Das Buchungs‑ und Check‑in‑System führt den Reisenden Schritt für Schritt durch diesen Prozess.
Diese Daten, bekannt als API‑Daten, werden an die Einwanderungsbehörden Ihres Ziellandes übermittelt. Sie dienen dazu, die Angaben in den kodierten Bereichen Ihres Reisepasses zu ergänzen:
Name und Vorname
Geburtsdatum und Geschlecht
Reisepassnummer
Ausstellungsland des Reisepasses
Ablaufdatum des Reisepasses
Staatsangehörigkeit
Wohnsitzland (nur bei Reisen in die USA)
Vorübergehende Adresse Ihres Aufenthalts (nur bei Reisen in die USA). Diese Adresse muss Hausnummer, Straße, Stadt, Bundesstaatsabkürzung und Postleitzahl enthalten.
Es wird empfohlen, all diese Informationen so bald wie möglich Ihrem Reisebüro oder beim Online-Check‑in zu übermitteln. Sollten Sie nicht online einchecken können, haben Sie die Möglichkeit, die Daten trotzdem an den Selbstbedienungs-Check‑in-Terminals am Flughafen einzugeben. Auch das Personal am Schalter kann die API-Daten Ihres Reisepasses erfassen. Für Flüge nach London empfehlen wir, mindestens 2 Stunden vor dem Boarding am Flughafen zu sein, um dieser Verpflichtung nachzukommen.
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Reisen Sie gut informiert
Impfungen, Einreiseformalitäten, nützliche Telefonnummern, mögliche Risiken … Alle Hinweise für Ihre Reise finden Sie auf der Website des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Angelegenheiten.
Reisen Sie sorgenfrei
Ariane ermöglicht es Ihnen, sich im Rahmen einer Reise kostenlos beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Internationale Entwicklung zu melden.
Um mehr zu erfahren...

Muss Ihr Kind eine Reise allein antreten? Bei Air Corsica sorgen unsere Mitarbeiter während der gesamten Reise für seine Sicherheit und seinen Komfort

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