Sondergepäck
Sondergepäck bedarf einer vorherigen Zustimmung durch unseren Vertriebsservice, den Sie unter folgender Nummer erreichen können : 09 69 36 22 20, Taste 1 (gebührenfreie Nummer), nach dem Ticketkauf, oder 0825 35 35 35 (0,20 € inkl. USt./Min.), während des Ticketkaufs und aus dem Ausland unter 00 33 4 95 20 95 20 (gebührenfreie Nummer), 7 Tage/Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr – ist zwingend für den Transport erforderlich.
Der Antrag muss spätestens 48 Stunden vor Abflug Ihres Fluges gestellt werden. 0 825 35 35 35 (0,20 cts/Minute) und aus dem Ausland unter 00 33 4 95 20 95 20 (gebührenfreie Nummer), 7 Tage/Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr.
Das zulässige Gewicht Ihrer Ausrüstung beträgt 23 kg und die zulässige maximale Abmessung 300 cm. Überschreitet Ihre Ausrüstung dieses zulässige Gewicht oder bringen Sie Ihre Sportausrüstung zusätzlich zu Ihrer Freigepäckgrenze mit, fallen Übergepäckgebühren an (siehe untenstehende Tarife).
Der Transport dieser Ausrüstung ist auf unseren ATR 72 verboten. Jegliche Ausrüstung mit einem Gewicht von mehr als 32 kg oder einer Länge von mehr als 300 cm muss zwingend über den Frachtservice des Flughafens transportiert werden.
Die zusätzlichen Gebühren, falls das Gewicht Ihrer Ausrüstung über 23 kg (und bis zu 32 kg) liegt, betragen pro Segment:
Flüge innerhalb des französischen Mutterlands (ohne Paris-Strecken): 20 €
Flüge von oder nach Paris: 20 €
Flüge innerhalb Europas: 30 €*
*neuer Tarif ab dem 25. Oktober 2023.
Sie unterliegen unterschiedlichen Abgaben und müssen in Ihrer Buchungsakte vermerkt werden.
Folgende Gegenstände gelten als Sondergepäck :
Fahrrad/Tandem (nicht elektrisch)
Diese ausschließlich im Frachtraum beförderten Gepäckstücke werden wie Sondergepäck behandelt, sind nicht in der Freigepäckmenge enthalten und unterliegen zusätzlichen Gebühren, zahlbar am Flughafen oder im Vorfeld über unseren Vertriebsservice (siehe untenstehende Tarife). Eine vorherige Zustimmung unseres Vertriebsservice unter 0825 35 35 35 (0,20 € inkl. USt./Min.), 7 Tage/Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr, ist für den Transport zwingend erforderlich.
Das Fahrrad oder Tandem muss in einem starren, geeigneten Behältnis oder Karton verpackt sein. Der Lenker ist längs am Rahmen zu drehen. Pedale und andere hervorstehende Teile sind zu demontieren, und der Reifendruck ist zu verringern.
Unsere Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung bei Transport in einer nicht starren und nicht geeigneten Hülle.
Die zusätzlichen Gebühren für den Transport Ihres Fahrrads oder Tandems betragen pro Teilstrecke:
Flüge innerhalb des französischen Mutterlands (außer Paris-Strecken): 40 €
Flüge von oder nach Paris: 40 €
Flüge innerhalb Europas: 75 €
* Neuer Tarif gültig ab dem 25. Oktober 2023.
Golfausrüstung
Die zulässige Gewichtsgrenze für eine Golfausrüstung beträgt 23 kg. Überschreitet Ihr Gepäck diese Grenze oder führen Sie Ihre Sportausrüstung zusätzlich zu Ihrer Freigepäckgrenze mit, fallen Übergepäckgebühren an (siehe untenstehende Tarife).
Jegliche Ausrüstung mit einem Gewicht von mehr als 32 kg muss zwingend über den Frachtservice des Flughafens transportiert werden.
Eine Golfausrüstung kann eine Golftasche mit ausschließlich Schlägern, Bällen und einem Paar Golfschuhe enthalten. Golftaschen, die Kleidung oder sonstige Gegenstände enthalten, gelten als reguläres Gepäck.
Falls das Gewicht Ihrer Ausrüstung über 23 kg (und bis zu 32 kg) liegt, betragen die Übergepäckgebühren pro Teilstrecke:
Flüge innerhalb des französischen Mutterlands (ohne Paris-Strecken): 20 €
Flüge von oder nach Paris: 20 €
Flüge innerhalb Europas: 55 €
Wassersportausrüstung (Surfbrett, Kitesurfausrüstung oder BodysurfEquipment) über 23 kg
Liegt es unter 300 cm und 23 kg, ist es in der Freigepäckmenge enthalten. Wird die Freigepäckgrenze überschritten, wird die Ausrüstung wie reguläres Übergepäck berechnet.
Tauchflasche
Jagd- und Sportwaffen
Diese ausschließlich im Frachtraum beförderten Gepäckstücke gelten als Standardgepäck. Überschreitet das Gepäck die auf Ihrem Ticket ausgewiesene Freigepäckmenge, ist der Transport der Waffe kostenpflichtig.* Druckluftgewehre, Jagdgewehre und Safarigewehre sind erlaubnispflichtige Waffen. Ihr Transport bedarf einer gesonderten Genehmigung und einer vorherigen Zustimmung.
Informieren Sie sich bei unserem Vertriebsservice unter 0825 35 35 35 (0,20 € inkl. USt./Min.), 7 Tage/Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr, bzw. aus dem Ausland unter 00 33 4 95 20 95 20 (gebührenfreie Nummer), oder bei Ihrem Reisebüro. Der Antrag muss spätestens 48 Stunden vor Abflug Ihres Fluges gestellt werden.
Die zulässige Gewichtsgrenze Ihrer Ausrüstung beträgt 23 kg. Überschreitet Ihr Gepäck diese Freigepäckgrenze, fallen Gebühren an (siehe untenstehende Tarife).
Zum Transport müssen Sie im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte sowie aller erforderlichen Genehmigungs- und Begleitdokumente für Waffen und Munition sein, die bei der Gepäckaufgabe vorgelegt werden.
Laden Sie herunter und füllen Sie die Beförderungserklärung für eine Jagd- oder Sportwaffe und Munition aus.
Export-/Importlizenzen,
Genehmigungen, ausgestellt von den örtlichen und nationalen Behörden.
Die zusätzlichen Gebühren, über die auf Ihrem Tarif ausgewiesene Freigepäckmenge hinaus, betragen pro Teilstrecke:
Flüge innerhalb des französischen Mutterlands (ohne Paris-Strecken): 20 €
Flüge von oder nach Paris: 70 €
Flüge innerhalb Europas: 55 €
Maximal 5 kg Munition.
Die Munition (1.4 S) bis maximal 5 kg pro Passagier (Behälter inklusive) wird als Sondergepäck behandelt, ist nicht in der Freigepäckmenge enthalten und unterliegt zusätzlichen Gebühren, die ausschließlich am Flughafen zu entrichten sind (siehe Tarife unten). Werden die Patronen ohne Feuerwaffe transportiert, bleiben die Zusatzgebühren weiterhin anwendbar.
Für den Transport ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich und eine vorherige Zustimmung zwingend. Erkundigen Sie sich bei unserem Vertriebsservice unter 0825 35 35 35 (0,20 € inkl. USt./Min.), 7 Tage /Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr, bzw. aus dem Ausland unter 00 33 4 95 20 95 20 (gebührenfreie Nummer) oder bei Ihrem Reisebüro.
Die Anfrage muss spätestens 48 Stunden vor Abflug Ihres Fluges gestellt werden.
Die Munition aller Jagdgewehre sowie Munition von Waffen mit einem Kaliber ≤ 19,1 mm ist auf unseren Flügen zugelassen. Zum Transport müssen Sie bei der Gepäckaufgabe das Sicherheitsdatenblatt vorlegen, das von unserem Service „Transport Exceptionnel“ freigegeben wurde.
Der Transport loser Munition ist verboten, und Munition darf nicht im Gepäck mit persönlichen Gegenständen des Passagiers mitgeführt werden (getrennter Transport ist obligatorisch). Sie muss zwingend separat von der Feuerwaffe verpackt in einem einzigen Behältnis (stabile Karton-, Holz- oder Metallbox) untergebracht sein, wobei die Zwischenräume mit Polstermaterial ausgefüllt werden müssen, damit die Munition nicht verrutscht.
Die Zusatzgebühren für den Transport Ihrer Munition betragen pro Teilstrecke:
Flüge innerhalb des französischen Mutterlands (ohne Paris-Strecken): 20 €
Flüge von oder nach Paris: 20 €
Flüge innerhalb Europas: 40 €
Und die folgenden Ausrüstungsgegenstände, falls sie die in der Kabine und im Frachtraum zulässigen Gewichts- und Größenbeschränkungen überschreiten:
Surfbrett, BodysurfAusrüstung, Kitesurf-Ausrüstung, WindsurfBoard oder Longboard
Der Transport dieser Ausrüstungsgegenstände ist auf unseren ATR 72 verboten.
Auf Airbus-Maschinen gelten diese ausschließlich im Frachtraum beförderten Gepäckstücke als Standardgepäck, das im Flugpreis kostenlos enthalten ist. Eine vorherige Zustimmung unseres Vertriebsservice – unter 09 69 36 22 20, Taste 1 (gebührenfreie Nummer), 7 Tage/Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr, nach dem Ticketkauf und aus dem Ausland unter 00 33 4 95 20 95 20 (gebührenfreie Nummer), 7 Tage/Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr – ist für den Transport zwingend erforderlich.
Die zulässige Gewichtsgrenze Ihrer Ausrüstung beträgt 23 kg und die zulässige Größenbegrenzung 300 cm. Überschreitet Ihre Ausrüstung diese Gewichts‐ oder Größenbeschränkung oder führen Sie Ihre Sportausrüstung zusätzlich zu Ihrer Freigepäckgrenze mit, fallen Übergepäckgebühren an (siehe untenstehende Tarife).
Die zusätzlichen Gebühren, falls das Gewicht Ihrer Ausrüstung über 23 kg (und bis zu 32 kg) liegt, betragen pro Teilstrecke:
Flüge innerhalb des französischen Mutterlands (ohne Paris-Strecken): 20 €
Flüge von oder nach Paris: 20 €
Flüge innerhalb Europas: 55 €
Tauchausrüstung
Eine Tauchausrüstung (ohne Tauchflasche), die ausschließlich im Frachtraum befördert wird, gilt als Standardgepäck und ist im Flugpreis kostenlos enthalten. Eine vorherige Zustimmung unseres Vertriebsservices unter 0825 35 35 35 (0,20 € inkl. USt./Min.), 7 Tage/Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr, und aus dem Ausland unter 00 33 4 95 20 95 20 (gebührenfreie Nummer), 7 Tage/Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr, ist für den Transport zwingend erforderlich.
Die Anfrage muss spätestens 48 Stunden vor Abflug Ihres Fluges gestellt werden.
Die zulässige Gewichtsgrenze Ihrer Tauchausrüstung beträgt 23 kg. Überschreitet Ihre Ausrüstung diese Grenze oder führen Sie Ihre Sportausrüstung zusätzlich zu Ihrer Freigepäckgrenze mit, fallen Übergepäckgebühren an (siehe untenstehende Tarife).
Jegliche Ausrüstung mit einem Gewicht von mehr als 32 kg muss zwingend über den Frachtservice des Flughafens transportiert werden.
Eine Tauchausrüstung kann einen Anzug, eine Jacke, Socken, eine Maske, Schuhe, Flossen, ein Messer und einen Atemregler umfassen.
Tauchlampen müssen im Handgepäck transportiert werden, wobei Glühbirne und Batterien zu entfernen sind. Tauchflaschen mit Druckluft müssen leer sein, und der Atemregler ist zu öffnen oder zu demontieren.
Leere Druckluftflaschen hingegen werden als Sondergepäck behandelt, sind nicht in der Freigepäckmenge enthalten und unterliegen zusätzlichen Gebühren (siehe untenstehende Tarife). Der Transport von Sauerstofftauchflaschen ist in Kabine und Frachtraum verboten.
Die Übergepäckgebühren, falls das Gewicht Ihrer Ausrüstung über 23 kg (und bis zu 32 kg) liegt, betragen pro Teilstrecke:
Flüge innerhalb des französischen Mutterlands (ohne Paris-Strecken) : 20 €
Flüge von oder nach Paris : 20 €
Flüge innerhalb Europas : 55 €
Ski und Snowboard
Diese ausschließlich im Frachtraum beförderten Ausrüstungsgegenstände gelten als reguläres Gepäck und sind im Flugpreis kostenlos enthalten. Eine vorherige Zustimmung unseres Vertriebsservice – unter 0825 35 35 35 (0,20 € inkl. USt./Min.), 7 Tage/Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr, und aus dem Ausland unter 00 33 4 95 20 95 20 (gebührenfreie Nummer), 7 Tage/Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr – ist für den Transport zwingend erforderlich.
Der Antrag muss spätestens 48 Stunden vor Abflug Ihres Fluges gestellt werden.
Eine Ski‐ (Alpin oder Langlauf) oder Snowboardausrüstung kann ein Snowboard und ein Paar Schuhe oder ein Paar Ski, zwei Skistöcke und ein Paar Skischuhe umfassen.
Ihr Paar Ski oder Ihr Snowboard muss in einer speziellen Hülle verpackt sein, und Ihre Schuhe können in einer separaten Tasche transportiert werden. Diese beiden Gepäckstücke werden als ein einziges Gepäckstück betrachtet.
Die Übergepäckgebühren, falls das Gewicht Ihrer Ausrüstung über 23 kg (und bis zu 32 kg) liegt, betragen pro Teilstrecke:
Flüge innerhalb des französischen Mutterlands (ohne Paris-Strecken): 20 €
Flüge von oder nach Paris: 20 €
Flüge innerhalb Europas: 55 €
Tretroller (nicht elektrisch)
Ein Tretroller (nicht elektrisch), der ausschließlich im Frachtraum befördert wird, gilt als reguläres Gepäck und ist im Flugpreis kostenlos enthalten. Eine vorherige Zustimmung unserer Verkaufsabteilung – unter 0825 35 35 35 (0,20 € inkl. USt./Min.), 7 Tage/Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr, und aus dem Ausland unter 00 33 4 95 20 95 20 (gebührenfreie Nummer), 7 Tage/Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr – ist für den Transport zwingend erforderlich.
Der Antrag muss spätestens 48 Stunden vor Abflug Ihres Fluges gestellt werden.
Die zulässige Gewichtsgrenze Ihrer Ausrüstung beträgt 23 kg. Überschreitet Ihr Gepäck diese Gewichtsgrenze oder führen Sie Ihre Sportausrüstung zusätzlich zu Ihrer Freigepäckgrenze mit, fallen Übergepäckgebühren an (siehe untenstehende Tarife).
Jegliche Ausrüstung mit einem Gewicht von mehr als 32 kg muss zwingend über den Frachtservice des Flughafens transportiert werden.
Die Übergepäckgebühren, falls das Gewicht Ihres Tretrollers über 23 kg (und bis zu 32 kg) liegt, betragen pro Teilstrecke:
Flüge innerhalb des französischen Mutterlands (ohne Paris-Strecken): 20 €
Flüge von oder nach Paris: 20 €
Flüge innerhalb Europas: 55 €
Angelausrüstung
Eine Angelausrüstung, die ausschließlich im Frachtraum befördert wird, gilt als reguläres Gepäck und ist im Flugpreis kostenlos enthalten.
Eine vorherige Zustimmung unseres Vertriebsservice – unter 0825 35 35 35 (0,20 € inkl. USt./Min.), 7 Tage/Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr, und aus dem Ausland unter 00 33 4 95 20 95 20 (gebührenfreie Nummer), 7 Tage/Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr – ist für den Transport zwingend erforderlich.
Der Antrag muss spätestens 48 Stunden vor Abflug Ihres Fluges gestellt werden.
Die zulässige Gewichtsgrenze Ihrer Angelausrüstung beträgt 23 kg und die zulässige Längenbegrenzung 158 cm. Überschreitet Ihre Ausrüstung diese Gewichts- oder Längenbeschränkung oder führen Sie Ihre Sportausrüstung zusätzlich zu Ihrer Freigepäckgrenze mit, fallen Übergepäckgebühren an (siehe untenstehende Tarife).
Jegliche Ausrüstung, die mehr als 32 kg wiegt oder länger als 300 cm ist, muss zwingend über den Frachtservice des Flughafens transportiert werden.
Zusätzliche Gebühren, unabhängig von der Beförderungsklasse, wenn die Größe Ihrer Ausrüstung über 158 cm (und bis zu 300 cm) liegt, betragen pro Teilstrecke:
Musikinstrumente
Vier verschiedene Optionen stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihr Musikinstrument zu transportieren:
Als Aufgabegepäck:
Ihr Musikinstrument muss in einem stabilen, hartschaligen Etui verpackt sein. Für Schäden an Ihrem Instrument, die durch unsachgemäße Verpackung entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Ein Instrument inklusive Etui mit einer Länge von maximal 100 cm gilt als ein Gepäckstück und ist daher innerhalb der Freigepäckgrenze von 23 kg enthalten.
Sollte es schwerer sein oder zusätzlich zu Ihrer Freigepäckmenge mitgeführt werden, fallen Übergepäckgebühren an.
ZU BEACHTEN :
Wenn das Instrument inklusive Etui insgesamt (L + B + H) mehr als 203 cm misst oder über 32 kg wiegt, müssen Sie eine Genehmigung anfordern.
Als Handgepäck:
Sie können ein Musikinstrument, beispielsweise eine Gitarre oder ein kleineres Modell, als Handgepäck mitführen. Dieses ersetzt Ihr standardmäßig zugelassenes Handgepäckstück. Die Gesamtabmessungen dürfen 115 cm (L + B + H) nicht überschreiten.
Auf einem zusätzlichen Sitz:
Größere Instrumente, die weder im Gepäckfach noch unter dem Sitz verstaut werden können, dürfen in der Kabine auf einem im Voraus reservierten Sitz mitgeführt werden. Dies ist nur möglich, wenn Ihr Instrument nicht länger als 140 cm und nicht schwerer als 46 kg ist.
Eine vorherige Zustimmung unseres Vertriebsservices ist zwingend erforderlich. Sie müssen die Anfrage spätestens 48 Stunden vor Abflug Ihres Fluges unter der Nummer 0825 35 35 35 (0,20 € inkl. USt./Min.) stellen. Das Instrument wird dann auf einem zusätzlichen Sitzplatz untergebracht, dessen Preis Sie zu entrichten haben. Im Falle von Änderungen oder Stornierungen des Fluges gelten für diesen Sitz die Bedingungen Ihres gebuchten Tarifs.
Zu beachten : Im Falle eines erstattungsfähigen Tickets muss die Stornierung des zusätzlichen Sitzplatzes unbedingt mindestens 24 Stunden vor Abflug Ihres Fluges erfolgen.
Als Fracht:
Wenn Ihr Musikinstrument mehr als 46 kg wiegt oder in den Abmessungen (L + B + H) die 406 cm überschreitet, kann es nur über den Frachtservice des Flughafens transportiert werden.
Gepäcktransport als Fracht:
Gepäck, das die zulässigen Höchstmaße oder das zulässige Höchstgewicht überschreitet, kann nur als Fracht über Air Corsica Cargo transportiert werden. Sie können diesen Service auch für den Transport Ihres Sondergepäcks nutzen.
Jedes aufgegebene Gepäckstück darf nicht mehr als 32 kg (70,5 lbs) wiegen. Gepäck, das das zulässige Höchstgewicht überschreitet, kann nur als Fracht transportiert werden.
Das Gesamtgewicht aller aufgegebenen Gepäckstücke darf 200 kg (441 lbs) nicht überschreiten.
Die zulässigen Höchstmaße für jedes aufgegebene Gepäckstück hängen vom Flugzeugtyp ab und liegen zwischen 190 cm (74 inches) und 323 cm (127 inches) (Länge + Breite + Höhe).
Siehe unsere Rubrik "Fracht“ zur weiteren Information.
Müssen per Fracht transportiert werden:
Kajaks und Kanus
Kajaks und Kanus dürfen ausschließlich über den Frachtservice Ihres Abflughafens transportiert werden.
Mehr erfahren…

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